› Polen gehört zu den Sorgenkindern Europas in Sachen Demokratie. Die rechtskonservative Regierung sorgt immer wieder für beunruhigende Schlagzeilen: Wichtige Kontrollgremien werden untergraben, die Gewaltenteilung behindert und die Pressefreiheit eingeschränkt. Darüber ist schon fast in Vergessenheit geraten, dass gerade in Polen einer der ersten demokratischen Gehversuche in Europa gewagt wurde. „Jede Gewalt in der menschlichen Gesellschaft entspringt aus dem Willen der Nation“, so lautete Artikel V der Verfassung von Polen-Litauen. Ein Dokument, das für die Demokratiebewegungen in ganz Europa von größter Bedeutung war. Die Verfassung vom 3. Mai wurde vom Sejm, dem Parlament, 1791 verabschiedet. „Das Gesetz über die Regierung war das erste polnische Grundgesetz und eine der weltweit ersten Verfassungen, die völlig demokratisch verabschiedet wurden“, berichtet Ulrike Dittrich, Geschäftsführerin der Stiftung Hambacher Schloss. „Wir zeigen die politischen Hintergründe und die wichtigsten Fakten in einer Tafelschau zusammen mit unserem Netzwerkpartner, dem Historischen Archiv in Warschau, das ebenso wie das Hambacher Schloss von der Europäischen Kommission zum Europäischen Kulturerbe erklärt wurde.“
Das Dokument besteht aus einer feierlichen Präambel und elf Artikeln. Mit ihm wurde eine neue Staatsordnung in Form einer konstitutionellen Monarchie eingeführt, die die meisten europäischen Länder erst im nächsten Jahrhundert etablierten. Die Verfassung vom 3. Mai behielt die Klassenstruktur der Stände-Gesellschaft zwar bei, bot aber auch Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs und weiterer Reformen des Staates. Sie übernahm von Montesquieu das Prinzip der Gewaltenteilung in Judikative, Exekutive und Legislative. „Die Ausstellung bietet einen kompakten Überblick über einen historischen Vorgang mit ungeheurer Strahlkraft, der heute vielen gar nicht mehr bekannt ist“, betont Dittrich. Das Hambacher Schloss als zentraler Ort der europäischen Demokratiegeschichte eignet sich bestens für die Erinnerung an ein solch wichtiges Kapitel: „Wir versuchen Demokratie immer wieder aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten“, erläutert die Geschäftsführerin das Konzept. „Sei es aus historischer Perspektive oder auch bei unserem Demokratie-Forum, das im März wieder stattfindet.“ ‹Die Verfassung vom 3. Mai 1791
29. Mai bis 27. September 2020, Eröffnung: 28. Mai, 19 Uhr
Hambacher Schloss
www.hambacher-schloss.de
29. Mai bis 27. September 2020, Eröffnung: 28. Mai, 19 Uhr
Hambacher Schloss
www.hambacher-schloss.de
Bildnachweis:
Verabschiedung der Verfassung am 3. Mai 1791, Jan Matejko, 1891, Öl auf Leinwand, Königsschloss Warschau,(Gemäldeausschnitt),Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai 1791,J.P. Norblin, Nationalbibliothek (Slider), Porträt von Stanislaus August in Krönungstracht, M. Bacciarelli, Königsschloss in WarschauHambacher Schloss
Seit im Mai 1832 zum ersten Mal die schwarz-rot-goldene Fahne auf dem Kastanienberg bei Neustadt wehte, gilt das Hambacher Schloss als Wiege der deutschen Demokratie. Heute ist das Schloss eine nationale Gedenkstätte, die mit der Dauerausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“ interessante Einblicke in die deutsche (Demokratie-)Geschichte bietet. Bei Veranstaltungsreihen wie den Hambacher Gesprächen, dem Hambacher Disput oder dem Demokratie-Forum Hambacher Schloss sind regelmäßig renommierte Gäste vor Ort, die aktuelle politische Themen beleuchten und diskutieren. Abgerundet wird das Programm durch Sonderausstellungen, Kulturevents (Kabarett, Kindertheater und Konzerte ) und Gastveranstaltungen wie dem Hambacher Fest-Bankett. 2015 wurde die Gedenkstätte Hambacher Schloss als erst zweite Institution in Deutschland mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet.
AdresseStiftung Hambacher Schloss // 67434 Neustadt an der Weinstraße // Telefon: 06321 926290 // E-Mail: info@hambacher-schloss.de
Öffnungszeitentäglich von 10 bis 18 Uhr (April bis Oktober) und von 11 bis 17 Uhr (November bis März)
Ticketswww.adticket.de